Für Patienten

Wir bieten modernste ambulante Anästhesieverfahren und -techniken an, bei denen der Patient im Mittelpunkt steht. Unsere oberste Priorität ist Ihre Sicherheit und eine schnelle Genesung.

 

Sicherheit

Wir legen höchsten Wert auf Ihr Wohlbefinden und maximale Sicherheit sowie schnelle Genesung währen einer Behandlung.

Menschlichkeit

Das sind unsere Grundlagen jeglicher ärztlichen Tätigkeit zu Wohle der Patienten, deren Angehörige.

Zufriedenheit

Unser Handeln wird durch die Zufriedenheit der Patienten, ihrer Angehörigen, der Operateure und Mitarbeiter unseres Teams geprägt.

01.

Vollnarkose

Die Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) hebt nicht nur das Schmerzempfinden, sondern auch das Bewusstsein auf. Sie befinden sich während des Eingriffs in einem tiefschlafähnlichen Zustand und bekommen von der Operation nichts mit.

Zur Einleitung der Narkose werden sehr schnell wirkende Narkose- und Schmerzmittel über eine Venenverweilkanüle appliziert.

Zur Fortführung der Narkose verabreichen wir Ihnen dann nach Ihrem individuellen Bedarf weitere Narkose- und Schmerzmittel über diese Vene (dieses Vorgehen nennt man „Total intravenöse Anästhesie“, TIVA).

Durch die Einleitung der Narkose wird Ihre Atemtätigkeit reduziert, flacher und dann hören Sie auf zu atmen, deshalb ist eine Atemwegssicherung und Gabe vom Sauerstoff während der Narkose notwendig. Wir überwachen und steuern Ihre Atmung/Beatmung und versorgen Sie nach Ihrem Bedarf mit Sauerstoff.

Folgende Verfahren zur Sicherung Ihres Atemweges und Ihrer Atmung/Beatmung wenden wir an:

  • Beatmung als Maskennarkose:
    Sauerstoff wird über eine Atemmaske verabreicht, die eng auf Mund und Nase aufliegt.
    Diese Form der Atemwegssicherung eignet sich z.B. sehr gut für kurze Eingriffe.
  • Atemwegssicherung mittels einer Kehlkopfmaske:
    Nach der Einleitung der Narkose, also während Sie bereits schlafen, wird eine Kehlkopfmaske (Larynxmaske) durch den Mund bis vor den Luftröhreneingang vorgeschoben und dort der Atemweg gesichert.
  • Intubationsnarkose:
    Dabei wird ein Beatmungsschlauch (Tubus) durch den Mund (oder die Nase) bis in Ihre Luftröhre eingeführt und damit die Lunge gegen eindringendes Sekret sicher abgedichtet.
    Einen Tubus benötigt man, wenn die Gefahr besteht, dass Speichel, Blut oder Mageninhalt in die Lunge eindringen könnte.
    Die Intubation ist daher das Verfahren der Wahl bei den allermeisten Operationen und Eingriffen der Gesichtschirurgie sowie bei oralchirurgischen und zahnärztlichen Eingriffen.
02.

Sedierung / Dämmerschlaf

Die Dämmerschlaf-Narkose wird in der Fachsprache auch „Analgosedierung“ genannt. Dieses Wort setzt sich aus zwei Aspekten zusammen: Analgetika (Schmerzmittel), Sedativa (Beruhigungs- oder Schlafmittel), örtlicher Betäubungsmittel.

Bei einer Dämmerschlaf-Narkose werden Ihnen also über einen Venenzugang sowohl Schmerzmittel als auch Beruhigungs- oder Schlafmittel verabreicht. Für die komplette Schmerzfreie chirurgische, zahnmedizinische Behandlung wird, nachdem Erreichen der Entspannungsphase, örtliche Betäubung in dem Operationsbereich verabreicht. Durch diese Kombination werden Sie in einen tiefen, vollkommen angst- und schmerzfreien Entspannungszustand versetzt. Sie bekommen von der Behandlung nichts mit und können sich später auch nicht daran erinnern.

Eine Anästhesistin oder ein Anästhesist verabreicht die Medikamente und überwacht während der gesamten Behandlung Ihre Herz- und Kreislauffunktionen. Eine künstliche Beatmung ist allerdings nicht notwendig, sie atmen spontan, besitzen Ihre Schutzreflexe und wird Sauerstoff via Nasensonde zugefügt. Dadurch ist diese Narkose für Sie sehr schonend und weniger belastend als beispielsweise eine Vollnarkose.

Dieses Verfahren ist geeignet für:

  • Magen- und Darmspiegelung
  • Zahnmedizinische Behandlungen
  • Plastische chirurgische Eingriffe wie
    • Fettabsaugung
    • Facelifting
    • Ober-, Unterliedstraffung
  • Als Kombination mit Regionalanästhesie (Nervenbetäubungsverfahren)
  • Augenchirurgische Eingriffe, als Kombination mit örtlicher Betäubung
  • Kleine chirurgische Eingriffe, als Kombination mit örtlicher Betäubung

Die Dämmerschlaf-Narkose hat dadurch folgende Vorteile:

  • Vollkommen angst- und schmerzfreie Behandlung
  • Keine künstliche Beatmung notwendig
  • Weniger Belastung für das Herz-Kreislauf-System
  • Keine Erinnerung an die Behandlung
  • Sie bleiben während der Behandlung ansprechbar
  • Besonders geeignet für Angstpatientinnen und -patienten
  • Sicheres Verfahren dank moderner Technik und Überwachung
03.

Ultraschallgesteuerte Regionalanästhesie

Die Regionalanästhesie („Teilnarkose“) ermöglicht durch eine vorübergehende medikamentös-bedingte Blockade bestimmter Nerven die Ausschaltung des Schmerzempfindens und manchmal auch der Bewegungsmöglichkeit in einer Körperregion. Der restliche Körper wird dadurch nicht beeinflusst, und Sie bleiben im Gegensatz zur Vollnarkose (Allgemeinanästhesie) bei Bewusstsein, sind also wach und ansprechbar.

Falls nötig können zusätzlich beruhigende Medikamente verabreicht werden, z.B. ein Schlafmittel, was Sie in einen leichten Schlaf versetzt, aus dem sie aber jederzeit erweckbar sind. Hier sprechen die Anästhesisten auch von einer Sedierung (Dämmerschlaf). Auch die Einleitung einer Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) ist bei Bedarf jederzeit möglich.

Die heutigen Verfahren der Regionalanästhesie sind schonend und können individuell angepasst werden. Nebenwirkungen wie Übelkeit sind selten und häufig auch durch die Operation an sich bedingt. Ihr Anästhesist wird Sie darüber im Anästhesie-Vorgespräch aufklären.

Dieses Verfahren ist geeignet bei Eingriffen an

  • Schulter und Arm,
  • am Unterschenkel, Fuß, Hand

Die Regionalanästhesie (Teilnarkose) hat folgende Vorteile:

  • Kontrolle: Viele Menschen erschreckt der Gedanke, die Kontrolle komplett in die Hände der Ärzte zu geben. Betäuben Mediziner nur einen Teil des Körpers, sind Sie während der OP bei Bewusstsein und in der Lage zu sprechen.
  • Sofort wieder essen und trinken: Dieser Aspekt ist besonders für Diabetiker wichtig, um Unterzucker zu vermeiden.
  • Schonendes Verfahren: ohne große Beeinträchtigung des Herz- Kreislaufsystems, sowie der eigenen Atemtätigkeit, können die Patienten mit Begleiterkrankungen davon profitieren, dass eine Vollnarkose nicht notwendig ist.
  • Anhaltende Schmerzstillung: Nach der Operation haben Sie noch weitere/n Stunde/n schmerzfreie Zeit; Sie sind nicht von Schmerzmitteln benommen.
04.

Rückenmarksnahe Anästhesie: Spinalanästhesie

Die Spinalanästhesie ist eine Sonderform der Regionalanästhesie, hat aber für Sie nahezu die gleichen Vorteile wie die periphere Regionalanästhesie.

Die Spinalanästhesie bewirkt eine Unterbrechung der Signalweiterleitung in den Rückenmarksnerven. Dazu spritzt der Arzt bestimmte Betäubungsmittel (Anästhetika) in den Hirnwasserraum (Liquorraum) ein, der das Rückenmark direkt umgibt. Das verwendete Medikament hemmt neben dem Schmerz-, Druck- und Temperaturempfinden außerdem Nervenfasern, die die Muskulatur und Teile des unwillkürlichen Nervensystems steuern.

Auf diese Weise können innerhalb kurzer Zeit große Körperbereiche betäubt werden, Sie bleiben währenddessen aber bei Bewusstsein. Falls nötig können zusätzlich beruhigende Medikamente verabreicht werden, z.B. ein Schlafmittel, was Sie in einen leichten Schlaf versetzt, aus dem sie aber jederzeit erweckbar sind.

Dieses Verfahren ist geeignet für:

  • Orthopädische Eingriffe
  • Urologische Operationen
  • Proktologische Eingriffe
  • Operationen an dem unteren Bauchbereich
  • Operationen an dem Bein, Fuß

Spinalanästhesie hat folgende Vorteile, wie Regionalanästhesie:

  • Kontrolle: Viele Menschen erschreckt der Gedanke, die Kontrolle komplett in die Hände der Ärzte zu geben. Betäuben Mediziner nur einen Teil des Körpers, sind Sie während der OP bei Bewusstsein und in der Lage zu sprechen.
  • Sofort wieder essen und trinken: Dieser Aspekt ist besonders für Diabetiker wichtig, um Unterzucker zu vermeiden.
  • Schonendes Verfahren: ohne große Beeinträchtigung des Herz- Kreislaufsystems, sowie der eigenen Atemtätigkeit, können die Patienten mit Begleiterkrankungen davon profitieren, dass eine Vollnarkose nicht notwendig ist.
  • Anhaltende Schmerzstillung: Nach der Operation haben Sie noch weitere/n Stunde/n schmerzfreie Zeit; Sie sind nicht von Schmerzmitteln benommen.
05.

Zahnärztliche Behandlung in Narkose oder Dämmerschlaf

Bei zahnärztlichen, kieferchirurgischen Behandlungen insbesondere bei komplexen Eingriffen, die nicht unter Lokalanästhesie durchführbar sind, ist in manchen Fällen eine Vollnarkose oder Dämmerschlaf sinnvoll.

Vollnarkose oder Dämmerschlaf sind besonders für

  • Angstpatienten
  • Patienten mit erheblichen Würgereiz

Wird der Vollnarkose/Dämmerschlaf von meiner Krankenkasse bezahlt?

  • Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung in Narkose/Dämmerschlaf je nach Versicherungsvertrag.
  • Bei Unsicherheit bitten wir Sie, dies vorher mit Ihrer Versicherung abzuklären.
  • Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen bekommen keinen Zuschuss zum Dämmerschlaf oder zur Vollnarkose.
SO LÄUFT DAS AB

Prämedikationsgespräch

01.

Vor der Operation führen wir mit Ihnen eine ausführliche Befragung (Anamnese – bitte den Bogen nach Ihrem Wissen sorgfältig ausfüllen) und orientierende Untersuchung von Herz, Lunge und Atemwege durch. So bekommen wir Informationen über Ihre körperliche Belastbarkeit, relevante Vorerkrankungen und Vormedikation, die für eine Risikoeinschätzung des anästhesiologischen Verfahrens dienen. Bitte vor dem Narkosearzt nichts verheimlichen (besonders regelmäßige Konsumierung von alkoholischen Getränken, von Drogen, Schlafmittel, großer Gewichtverlust in kurzer Zeit) weil die zurückgehaltene Informationen zur verschiedenen Komplikationen führen können (Wachheit während der Operation, keine ausführliche Schmerzstillung während und nach der Operation, Unruhe, Alpträume während, sowie nach der Narkose). Ihre Daten und Informationen sind durch ärztliche Schweigepflicht geschützt.

02.

Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, welches anästhesiologische Verfahren für Ihre Operation geeignet ist und wählen wir gemeinsam aus, welches das schonendste und sicherste ist.

03.

Selbstverständlich klären wir Sie gerne über Vor- und Nachteile der verschiedenen Narkoseformen, Alternativen und typische Risiken auf.

04.

Wir erklären Ihnen die wichtigen Verhaltensregeln, die Ihrer Sicherheit dienen.

05.

Nicht zuletzt benötigen wir Ihre Einwilligung und Einverständniserklärung zu dem geplanten, besprochenen Narkoseverfahren.

Weitere Informationen

Bitte informieren Sie sich vor einer Operation bei Ihrem behandelnden Arzt, ob der geplante Eingriff als ambulantes Verfahren durchgeführt werden kann. Danach sprechen Sie bitte ausführlich mit Ihrem Narkosearzt, welche Narkoseformen für die Operation geeignet sind, und welche davon für sie am besten sind!

Ambulante Anästhesie bedeutet, dass sie an dem gleichen Tag der Operation nach der Narkose und Überwachungszeit (Aufwachraum) wieder nach Hause gehen (begleitet) können.

Die ambulante Versorgung bringt sämtliche Vorteile für Sie, die Ihre Genesung und Erholung beschleunigen können.

  • Dass Sie nach dem ambulanten Eingriff noch am gleichen Tag wieder in Ihre gewohnte häusliche Umgebung zurückkehren, führt in der Regel zur schnelleren Erholung und Rückkehr in das „normale“ Leben im Vergleich zu einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus.
  • Sie haben in der Regel ab dem Vorgespräch der Narkose bis zur Entlassung nach der Operation nur einen Ansprechpartner, dadurch können die Wissensverluste verhindert und die Narkose sicherer durchgeführt werden. So kann ein vertrauensvoller Arzt-Patient Kontakt aufgebaut werden. Die Versorgung liegt sozusagen in einer Hand.
  • Durch die ambulante Behandlung umgehen Sie die komplexe und träge Institution der Krankenhäuser, die manchmal anonyme und unangenehme Krankenhausatmosphäre empfunden wird.

 

Vergessen Sie bitte nicht, dass nicht alle operative Eingriffe als ambulante Behandlung durchgeführt werden können. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt.

 

Natürlich bringt die ambulante Versorgung auch einige wenige, aber sehr wichtige Verhaltensregeln und Pflichten für Sie mit sich.

Diese dienen IHRER Sicherheit vor, während und nach der Anästhesie und reduzieren maßgeblich die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen. Hierüber klären wir Sie in unserem Aufklärungsgespräch detailliert auf.

Bitte beachten Sie dringend die wichtigen Hinweise zur NÜCHTERNHEIT

ESSEN:

Bis 6 Stunden vor der Anästhesie dürfen Sie noch eine kleine Mahlzeit (z.B. eine Scheibe Weißbrot mit Marmelade, ein Glas Milch) zu sich nehmen. Ab dann dürfen Sie NICHTS mehr essen (auch kein Kaugummi)!

TRINKEN:

Bis 2 Stunden vor der Anästhesie dürfen Sie noch kleinere Mengen (1‐2 Gläser/Tassen) klare, fettfreie Flüssigkeiten ohne feste Bestandteile trinken (z.B. Wasser, Tee, schwarzen Kaffee, klaren Apfelsaft), aber z.B. keine Milch und insbesondere keinen Alkohol!

Ab dann dürfen Sie nichts mehr trinken!

Informieren Sie unbedingt die/den Narkoseärztin oder Narkosearzt oder unsere Mitarbeiter, falls Sie sich nicht genau an diese Regeln gehalten haben!

  • Nach einem ambulanten Eingriff müssen Sie sich von einer erwachsenen Person abholen und in der Regel in den ersten 24 Stunden zu Hause betreuen lassen.
  • Es ist wichtig, dass die abholende/betreuende Person ausreichend zuverlässig und körperlich, seelisch und geistig in der Lage ist, diese Aufgabe zu übernehmen!
  • Wegen möglicher Nachwirkungen unserer Narkosemedikamente dürfen Sie nach einer Allgemeinanästhesie für rund 24 Stunden

NICHT aktiv am Straßenverkehr teilnehmen (auch nicht als Fußgänger, Radfahrer, auch nicht im ÖPNV), da Ihre Reaktionen verzögert sein können, auch wenn Sie dies selbst nicht wahrnehmen,

KEINE potentiell gefährlichen Tätigkeiten ausüben, die zu einer Gefährdung von Ihnen oder Dritter führen könnten,

NICHT Schwimmen,

KEINEN Alkohol trinken und

KEINE wichtigen Entscheidungen treffen oder Verträge unterschreiben, da Ihre Entscheidungsfähigkeit reduziert sein kann